Während die
Diskussionen über Vor- und Nachteile von Fahrzeugrückhaltesystemen bei deren
Hersteller und den Bauämtern kein Ende nehmen, wird offensichtlich ein immens
wichtiger Faktor völlig außer Acht gelassen: Wartung und Pflege!
Auf diesem Streckenabschnitt ist kein Rückhaltesystem mehr zu erkennen! |
Denn nicht
nur der Fach- und Sachgerechte Einbau der Systeme (egal ob aus Stahl oder Beton)
ist für deren Dauerhaftigkeit, Sicherheit und Funktionalität Voraussetzung. Auch die Wartung der Systeme selbst und die
Pflege rund um die Systeme darf nicht vernachlässigt werden. Denn
übermäßiger Bewuchs verursacht nicht nur Schäden, sondern er verhindert auch
das geringfügige Schäden frühzeitig erkannt und behandelt werden können.
Immer wieder
wurden in der Vergangenheit Fälle im Ausland bekannt, bei denen die „Verkehrssicherungspflicht“ der
Betreiber stark vernachlässigt wurde.
Aber auch
bei uns in Deutschland gibt es mittlerweile viele Straßenabschnitte, auf denen
es nicht anders aussieht. Doch anstatt diese Missstände zu beseitigen werden
Tempolimits verordnet!
Im öffentlichen Verkehrsraum ist primär
der Eigentümer der Immobilie verkehrssicherungspflichtig.
Die Verwaltung der Bundesfernstraßen (und
somit auch die Verkehrssicherungspflicht) ist gemäß Art. 90 Absatz 2 GG den Ländern übertragen.
Was verbirgt sich hinter diesem Buschgürtel? Stahlplanken? Betonschutzwand? |
Damit die
Sicherheit der Verkehrsteilnehmer nicht weiterhin unnötig gefährdet wird besteht
hier seitens der zuständigen Behörden dringender Handlungsbedarf!